DIENSTLEISTUNGEN
EU-Berufskraft­fahrer Weiterbildung

LKW Module Weiterbildung in Karben - Bildungsstätte für Bau und Logistik




BKrFQG - Anerkannt als Ausbildungsstätte für die Weiterbildung in den
Führerscheinklassen:
 C1, C1E, C, CE und
D1, D1E, D, DE)

BKF - Dozenten Fortbildung nach § 8 BKrFQV


 


Berufskraftfahrer Weiterbildung nach BKrFQG  Module 1-5: Die Weiterbildung erfolgt nach der BKrFQV

BKrFQG – Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz:

Dieses Gesetz findet Anwendung auf Fahrer, die Beförderungen im Güter- oder Personenkraftverkehr auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.
Führerschein alt Kl. 3 bei mehr als 3,5t

ACHTUNG es gibt Ausnahmen!!


Unterweisungspflicht Fahrtenschreiber

Die Europäische Union (EU) nimmt Unternehmen künftig deutlicher in die Verantwortung. Ab sofort haben Unternehmen eine Schulungs- bzw. Unterweisungspflicht gegenüber ihren Mitarbeitern hinsichtlich der korrekten Bedienung des analogen oder digitalen Kontrollgeräts. Das sieht die neue EU-Verordnung über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr vor, welche 2014 bereits in Kraft getreten ist und seit dem 2. März 2016 Gültigkeit hat. Der darin enthaltene Artikel 33 besagt: „Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon, ob dieser digital oder analog ist; er führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen, dass seine Fahrer die Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten“.

Kann das Unternehmen nicht nachweisen, dass es seiner Schulungs- bzw. Unterweisungspflicht nachgekommen ist, haftet es nach Artikel 33 uneingeschränkt für Verstöße seiner Fahrer gegen die EU-Verordnung. Zudem drohen nach § 8 des Fahrpersonalgesetzes Strafen von bis zu 30.000,00 €.

Dozenten Fortbildung nach §8 der BKrFQV

Ausbilder, die Unterricht zur beschleunigten Grundqualifikation oder zur Weiterbildung durchführen, haben ihre Kenntnisse regelmäßig durch eine mindestens dreitägige Fortbildung aufzufrischen. Die Fortbildung soll alle Gebiete erfassen, die für diese berufliche Tätigkeit des Ausbilders von Bedeutung sind. Die Fortbildung hat einen Gesamtumfang von mindestens 24 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten und ist spätestens alle vier Jahre zu absolvieren.  (Unterricht im Sinne des § 2 Absatz 2 und des § 4 Absatz 2 darf nicht von Ausbildern oder Ausbilderinnen, die sich nicht regelmäßig fortbilden, durchgeführt werden.)


Verkehrsleiter (extern) / EU Lizenz Güterkraftverkehr

Sie suchen einen externen Verkehrsleiter im Bereich des Güterkraftverkehrs als Transportunternehmen mit LKW über 3,5t (einschließlich Anhänger) und möchten sich selbständig machen? Hinweis: Wer ab Februar 2022 im grenzüberschreitenden Verkehr Kraftfahrzeuge über 2,5 t (einschließlich Anhänger) betreiben will, benötigt dazu auch einen Verkehrsleiter.
Ich bin im Besitz der Bescheinigung über die fachliche Eignung für den gewerblichen Güterkraftverkehr gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 sowie der Führerscheinklasse CE (SZ95) und biete meine Dienste als externer Verkehrsleiter im Rhein-Main-Gebiet an. Aktuell habe ich noch Kapazitäten für mehrere Fahrzeuge zur Verfügung. Die persönliche Zuverlässigkeit gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1071 / 2009 wird durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus dem Gewerbezentralregister und mein polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen.


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